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   VG Trier, 07.08.2023 - 8 K 1253/23.TR   

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VG Trier, 07.08.2023 - 8 K 1253/23.TR (https://dejure.org/2023,19578)
VG Trier, Entscheidung vom 07.08.2023 - 8 K 1253/23.TR (https://dejure.org/2023,19578)
VG Trier, Entscheidung vom 07. August 2023 - 8 K 1253/23.TR (https://dejure.org/2023,19578)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Klimaaktivist, erkennungsdienstliche Behandlung, Wiederholungsgefahr, Straßenblockade, Verwerflichkeit

  • Justiz Rheinland-Pfalz PDF

    Erkennungsdienstliche Behandlung einer Klimaaktivistin

  • strafrechtsiegen.de

    Erkennungsdienstliche Behandlung Klimaaktivistin nach Blockadeaktion

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Erkennungsdienstliche Behandlung einer Klimaaktivistin

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Klima: Erkennungsdienstliche Behandlung zulässig? - Verwerflichkeit und Wiederholungsgefahr

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Klimakleber: Erkennungsdienstliche Behandlung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erkennungsdienstliche Behandlung einer Klimaaktivistin - Erkennungsdienstliche Behandlung rechtmäßig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 39.16

    Auswahlermessen; Beschuldigtenbegriff; Beschuldigter; Einheit des

    Auszug aus VG Trier, 07.08.2023 - 8 K 1253/23
    Nur während der Anhängigkeit eines solchen Verfahrens kann die Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung ergehen, wobei der Betroffene nur bei Ergehen der Anordnung und nicht auch noch bei Erlass des Widerspruchsbescheides Beschuldigter gewesen sein muss (vgl. OVG RP, Urteil vom 24. September 2018 - 7 A 10256.18.OVG -, juris Rn. 32; BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2018 - 6 C 39.16 -, juris Rn. 13).

    Der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen grundsätzlich unberührt (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Juni 2018, a. a. O. und vom 23. November 2005 - 6 C 2.05 -, juris m. w. N.).

    Die noch nicht vollzogene Anordnung in Bezug auf die Klägerin, die - wie vorstehend ausgeführt - trotz ihres Umzugs weiterhin erkennbare Bezugspunkte zum Raum Trier aufweist, ist zum hierfür maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2018, a. a. O., Rn. 20) auch notwendig i. S. d. § 81b Abs. 1 Alt. 2 StPO.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2018 - 3 O 73/18

    Erkennungsdienstliche Behandlung

    Auszug aus VG Trier, 07.08.2023 - 8 K 1253/23
    Entscheidend ist nämlich nur, ob die Umstände des Einzelfalls nach kriminalistischer Erfahrung die Annahme rechtfertigen, der Betroffene werde sich erneut über strafbewehrte Vorschriften hinwegsetzen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 11 ME 100/16 -, juris Rn. 13; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. März 2018 - 3 O 73/18 -, juris Rn. 13; so in der Tendenz wohl auch: OVG RP, Urteil vom 24. September 2018, a. a. O., Rn. 35).

    Für eine solche Bewertung ist die Gesamtschau der gegen den Betroffenen geführten Ermittlungsverfahren in den Blick zu nehmen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. März 2018 - 3 O 73/18 -, juris, Rn. 7).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10256/18

    Erkennungsdienstliche Behandlung bei Verfahrenseinstellung, hinreichenden

    Auszug aus VG Trier, 07.08.2023 - 8 K 1253/23
    Daran fehlt es nur dann, wenn die Verdachtsmomente gegen den Betroffenen vollständig ausgeräumt sind oder der festgestellte Sachverhalt sich unter keinen Tatbestand einer Strafrechtsnorm subsumieren lässt - ein Tatnachweis oder eine strafgerichtliche Verurteilung ist indes nicht erforderlich (vgl. zu Vorstehendem: OVG RP, Urteil vom 24. September 2018, - 7 A 10256/18.OVG - , juris Rn. 35; BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 -, juris Rn. 33).

    Entscheidend ist nämlich nur, ob die Umstände des Einzelfalls nach kriminalistischer Erfahrung die Annahme rechtfertigen, der Betroffene werde sich erneut über strafbewehrte Vorschriften hinwegsetzen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 11 ME 100/16 -, juris Rn. 13; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. März 2018 - 3 O 73/18 -, juris Rn. 13; so in der Tendenz wohl auch: OVG RP, Urteil vom 24. September 2018, a. a. O., Rn. 35).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.12.2013 - 1 S 234.13

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Sofortvollzug; Minderjähriger;

    Auszug aus VG Trier, 07.08.2023 - 8 K 1253/23
    Insoweit bedarf es in diesen Fällen einer besonders intensiven Abwägung zwischen dem Bedürfnis der Allgemeinheit an einer vorbeugenden Verbrechensbekämpfung im Bereich der Jugendkriminalität und der Gefahr, dass durch die erkennungsdienstliche Behandlung jugendlicher Beschuldigter und die Aufbewahrung der Unterlagen eine störungsfreie Entwicklung der Persönlichkeit erheblich nachteilig beeinflusst werden kann, wenn der Jugendliche infolge der erkennungsdienstlichen Unterlagen deliktspezifisch "gleichsam automatisch" immer wieder in das Blickfeld der Ermittlungsbehörden gerät (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - OVG 1 S 234.13 -, juris, Rn. 12).

    Da die Klägerin erst neunzehn Jahre alt ist, bedarf es auch insoweit einer besonders sorgfältigen Abwägung zwischen dem Bedürfnis der Allgemeinheit an einer vorbeugenden Verbrechensbekämpfung im Bereich der Jugendkriminalität und der möglichen negativen Wirkungen auf die weitere Persönlichkeitsentwicklung des Jugendlichen bzw. Heranwachsenden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Dezember 2013, a. a. O.).

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus VG Trier, 07.08.2023 - 8 K 1253/23
    Die Strafprozessordnung bestimmt grundsätzlich die Zuständigkeit der Behörden und Beamten des Polizeidienstes lediglich für Maßnahmen der Strafverfolgung, nicht aber der Strafverfolgungsvorsorge nach § 81b Abs. 1 Alt. 2 StPO, sodass sich die Zuständigkeit nach Landesrecht beurteilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 2005 - 6 C 2.05 -, juris).

    Der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen grundsätzlich unberührt (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Juni 2018, a. a. O. und vom 23. November 2005 - 6 C 2.05 -, juris m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 29.06.2016 - 11 ME 100/16

    Anordnung des Sofortvollzuges; Begründungserfordernis; Begründungspflicht;

    Auszug aus VG Trier, 07.08.2023 - 8 K 1253/23
    Entscheidend ist nämlich nur, ob die Umstände des Einzelfalls nach kriminalistischer Erfahrung die Annahme rechtfertigen, der Betroffene werde sich erneut über strafbewehrte Vorschriften hinwegsetzen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 11 ME 100/16 -, juris Rn. 13; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. März 2018 - 3 O 73/18 -, juris Rn. 13; so in der Tendenz wohl auch: OVG RP, Urteil vom 24. September 2018, a. a. O., Rn. 35).
  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus VG Trier, 07.08.2023 - 8 K 1253/23
    Die mit der Ausübung des Versammlungsrechts unvermeidbaren nötigenden Wirkungen in Gestalt von Behinderungen Dritter und Zwangswirkungen sind demnach nur dann durch Art. 8 GG gerechtfertigt, soweit sie als sozial-adäquate Nebenfolgen mit rechtmäßigen Demonstrationen verbunden sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90 -, juris, Rn. 44, 54).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10084/18

    Grenzen der erkennungsdienstlichen Behandlung

    Auszug aus VG Trier, 07.08.2023 - 8 K 1253/23
    Durch dieses in § 81b Abs. 1 StPO gesondert aufgenommene Tatbestandsmerkmal hat der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auf einfachgesetzlicher Ebene seinen Niederschlag gefunden (vgl. OVG RP, Urteil vom 24. September 2018 - 7 A 10084/18 -, juris Rn. 27; BVerfG, Beschluss vom 8. März 2011 - 1 BvR 47/05 -, juris Rn. 24).
  • BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05

    Freiheit der Person (Abgrenzung von Freiheitsentziehung und

    Auszug aus VG Trier, 07.08.2023 - 8 K 1253/23
    Durch dieses in § 81b Abs. 1 StPO gesondert aufgenommene Tatbestandsmerkmal hat der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auf einfachgesetzlicher Ebene seinen Niederschlag gefunden (vgl. OVG RP, Urteil vom 24. September 2018 - 7 A 10084/18 -, juris Rn. 27; BVerfG, Beschluss vom 8. März 2011 - 1 BvR 47/05 -, juris Rn. 24).
  • LG Berlin, 18.01.2023 - 518 Ns 31/22

    Strafbarkeit einer Sitzblockade von Klimaaktivisten auf einer Autobahnabfahrt

    Auszug aus VG Trier, 07.08.2023 - 8 K 1253/23
    Denn bereits eine gewaltsame, gezielte Blockade von Verkehrsteilnehmern mit dem Zweck mediale Aufmerksamkeit zu erlangen, kann genügen, um ein Verhalten im Rahmen der Zweck-Mittel-Relation als verwerflich einzustufen - der Inhalt des politischen Ziels, wie etwa der in Art. 20a GG verankerte Klimaschutz, spielt dabei grundsätzlich keine Rolle (vgl. LG Berlin, Urteil vom 18. Januar 2023 - [518] 237 Js 518/22 Ns [31/22] -, juris).
  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

  • BVerwG, 28.06.1985 - 1 B 48.85

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Rechtsgrundlage

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